Cookies
Seit mehreren Jahren gibt es die Richtlinie der Europäische Union auf Webseiten, die bestimmte Cookies auf dem Rechner (oder anderes internetfähiges Medium) eines Besuchers ablegen können, von den Besuchern vorab dazu ihre Zustimmung einzuholen.
Die Mitgliedsstaaten wurden dabei angewiesen diese Richtlinie in ihre nationale Gesetze aufzunehmen. Bis jetzt haben noch nicht alle Staaten dies vollständig gemacht. Dennoch wird es generell schon empfohlen, diese Abfrage in Webseiten einzubinden, z. B. wenn Knöpfe oder Links angeboten werden, mit denen ein Besucher/eine Besucherin eine Seite, eine Nachricht oder ein Produkt bei Facebook ‘liken’ (positiv bewerten) kann, um damit eine Erwähnung bei einer anderen sozialen Plattform einzustellen, wenn ein eingebautes Youtube Video angesehen wird, usw. Derartige Cookies haben sicherlich auch ihren Nutzen. Wenn aber auf der Webseite solche Knöpfe oder Links nicht genutzt werden, vermeidet man auch die damit zusammenhängenden Cookies auf dem eigenen Rechner.
Notwendige Cookies, die ein Online-Shop z.B. benötigt um Kundendaten zu speichern, damit der Kunde die eigenen Bestellungen einsehen kann oder bei einer nächsten Bestellung nicht wieder die Formulare ausfüllen muss, fallen nicht unter diese EU-Richtlinie, wenn diese Cookies nur zwischen dem Shop und dem entsprechenden Besucher / der entsprechenden Besucherin Sache bleiben – letzteres ist praktisch immer der Fall.
Der Besucher / die Besucherin kann zu jeder Zeit die auf dem eigenen Rechner gespeicherten Cookies löschen; Browser und andere Tools können das im Handumdrehen erledigen. Aber weil bestimmte Cookies schon sehr nützlich sind, wenn eine Seite wiederholt besucht wird (einloggen, usw.), ist es praktisch, erst abzuwägen, bevor solche Cookies getilgt werden. Dazu gibt es in den Löschwerkzeugen meist auch die Möglichkeit, Ausnahmen zu definieren.